Das Leistungsspektrum des Ingenieurbüros berücksichtigt den Lebenszyklus der Immobilie und unterstützt Bauherrn, Eigentümer, Betreiber, Mieter und Investoren in den wesentlichen Phasen. Die Notwendigkeit von kontinuierlichen Optimierungen im Rahmen des Lebenszyklus einer Immobilie ergibt sich branchenübergreifend u. a. aus der Kapitalbindung von Immobilien in Unternehmen:

  • Die Immobilienkosten belaufen sich vielfach auf 5 % bis 10 % des Umsatzvolumens
  • Die Kosten für Immobilien folgen direkt an zweiter Stelle, nach den Personalkosten
  • Das Anlagevermögen vieler Unternehmen besteht zu 30 % bis 40 % aus Immobilienwerten
  • Die Bilanzsumme weist oft einen Wert in Höhe von ca. 10 % für immobilienbezogene Kosten aus

Darüber hinaus stehen Immobilien bei Anlegern, institutionell oder privat, als eine präferierte Kapitalanlage weiterhin im Mittelpunkt, mit oft unterschiedlichen Zielsetzungen bei Strategie und Portfolio. Dabei finden Normen und Richtlinien zu Sicherheit, Risikoanalyse und Nachhaltigkeit zunehmende Verbreitung und Berücksichtigung. Zusätzlich beeinflussen die Veränderungen der Arbeitswelt (New Work, Flexibilisierung, Digitalisierung etc.) die Nutzung von Immobilien.

Die Konsequenz aus den o. g. Darstellungen ist eine fortlaufende und systematische Optimierung von Kosten, Prozessen und Nutzung, um sowohl Neubauten als auch Bestandsimmobilien fit zu machen für die Zukunft. Eine nachhaltige und wertorientierte Betrachtungsweise kann hierbei von Bedeutung sein. Der Bedarf an Neubauten, Sanierungen und Umgestaltungen soll nicht nur in Deutschland in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Viele Bauwerke der vergangenen Jahrzehnte erreichen das Ende ihrer Nutzungsdauer oder haben diese bereits überschritten. Knapp 70% der Bauinvestitionen werden dann in bestehende Gebäude fließen. Vorausschauende Analysen und rechtzeitige Optimierungen bieten die Möglichkeit, anstehende Investitionen zielgerichtet und werthaltig zu platzieren, um den Betrieb und das Property Management nachhaltig zu unterstützen sowie die unterschiedlichen Betreiberpflichten sicherzustellen. Insbesondere auch die Nutzungskosten sind für Investoren und Nutzer ein Indiz für die Qualität einer Immobilie und stellen somit ein wesentliches Qualitätsmerkmal dar.

Weiterhin kann festgestellt werden, dass die Preisentwicklung der Nutzungskosten oftmals über der Entwicklung der Inflationsrate (Verbraucherpreisindex) liegt. Das Ingenieurbüro hat dies bereits in der Vergangenheit mit der Erstellung eines Nutzungskostenindex nachgewiesen. Ein Ende der Energiekostensteigerung ist längerfristig nicht absehbar, auch Rohstoff- und Materialpreise sind mittlerweile oftmals (sehr) volatil. Zertifizierungen, Energieausweise und einschlägige Vorgaben, z. B. gem. Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV), sorgen zudem für zusätzliche Transparenz.

In diesem Zusammenhang sind ebenso die Betreiberpflichten zu nennen, die zunehmende Anforderungen an die Bewirtschaftung stellen und oftmals hinsichtlich ihrer Konsequenzen (u. a. Umfang, Haftung) unterschätzt werden.

Gute Gründe also für Optimierungen in den verschiedenen Bereichen, angefangen bei Kosten über Energieeffizienz und technischer Zustandsverbesserung bis zu Nachhaltigkeit, Dokumentation und Risikominimierung. Im Folgenden sind z. B. zu nennen:

  • Klima- und Umweltschutz
  • Zertifizierungen (z. B. Green Building)
  • Preisentwicklungen (Energie, Rohstoffe, Steuern/Gebühren, Löhne etc.)
  • Gesundheit und Ergonomie
  • Image und Marketing
  • Nachhaltige Verantwortung (CSR), u. a. DIN EN 15643
  • Architektur und Markenbildung
  • Betreiberpflichten, u. a. VDI 3810
  • Anforderungen der Sach- und Unfallversicherungen
  • Risikomanagement
  • Markt und Wettbewerb
  • Wertermittlungen und Hypotheken
  • Immobilientransaktionen
  • Umsetzung relevanter Normen und Richtlinien, u. a. DIN EN 15221, DIN 32736, VDI 6039
  • Transparenz
  • Erhöhte Verfügbarkeiten
  • Digitalisierung und Flexibilisierung

Rechtsverbindliche Vorgaben ergeben sich insbesondere auch aus folgenden Gesetzen und Verordnungen:

  • Verordnung EU Nr. 305/2011
  • Musterbauordnung (MBO) § 3 sowie Bauordnungen der Länder
  • Einschlägige Prüfverordnungen
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • BGB, u. a. § 823
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Gebäudeenergiegesetz
  • Energiewirtschaftsgesetz
  • Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich

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