Manometer für eine Dichtheitsprüfung im Rahmen einer Abnahme

Das Sachverständigenwesen befasst sich mit der Erstellung von Gutachten und qualifizierten Stellungnahmen unter Berücksichtigung der besonderen Sachkunde. Unabhängig von der Ursache, ob Schadensfall, Planungs- oder Baufehler, Abnutzung o. Ä., sind hier neben Fachkenntnissen praxisbezogene Erfahrungen von Bedeutung. Die Bearbeitung von Sachverständigenleistungen berücksichtigt die DIN EN 16775 "Sachverständigentätigkeiten - Allgemeine Anforderungen an Sachverständigenleistungen". Qualifizierte Unterstützung erfolgt bei der Erarbeitung zu einschlägigen Risikoanalysen. Im Fokus stehen hierbei:

  • Gutachten
  • Qualifizierte Stellungnahmen
  • Risikoanalysen
  • Sachverständige Problemlösung und Mediation
  1. Gutachten

    Für die Beurteilung von komplexen und umfangreicheren Sachverhalten empfiehlt sich die Einholung von Gutachten, die nachweisliche Umstände und Gegebenheiten berücksichtigen und somit eine Entscheidungsfindung qualifiziert begünstigen. Die zu beurteilenden Sachverhalte sind in vielen Fällen einem speziellen Bereich bzw. Gewerk zuzuordnen, jedoch meist mit bereichsübergreifenden Auswirkungen, so dass für eine einwandfreie Bewertung interdisziplinäre Fakten berücksichtigt werden müssen. Eine ganzheitliche Betrachtung ist zielführend, eine gewerkeübergreifende Expertise dient der Klarstellung zusammenhängender Sachverhalte. Die Gutachtenerstellung erfolgt für nachfolgende Bereiche:

    Neu- und Umbau

    Bei Neu- und Umbaumaßnahmen werden folgende Gewerke bzw. Anlagen und Bauteile berücksichtigt:

    • Anlagengruppen nach § 53 HOAI "Technische Ausrüstung"
    • Kostengruppen nach DIN 276 (Kosten im Hochbau / Bauwesen):

    • Technische Anlagen

    • Technische Anlagen in Außenanlagen

    Bestandsimmobilien

    Bei den Bestandsimmobilien finden folgende Leistungen Berücksichtigung:

    • Leistungen des Technischen Gebäudemanagements nach DIN 32736 (Gebäudemanagement)
    • Leistungen der Nutzungskostengruppe "Betriebskosten" nach DIN 18960 (Nutzungskosten im Hochbau):

    • Ver- und Entsorgung

    • Reinigung Technischer Anlagen

    • Bedienung, Inspektion und Wartung Technischer Anlagen

    • Instandsetzung Technischer Anlagen

  2. Qualifizierte Stellungnahmen

    Eine qualifizierte Stellungnahme dient insbesondere zur Beurteilung eines abgegrenzten Sachverhalts. Die Erstellung eines Gutachtens für eine klare Entscheidungsfindung würde in diesem Fall in keinem Verhältnis zu Aufwand und Nutzen stehen, so dass hier eine angemessene Form der Ausarbeitung von Bedeutung ist. Hier bietet sich eine qualifizierte Stellungnahme an, die Sachverhalte und Feststellungen darlegt und eine oder mehrere Parteien in der Lösungsfindung nachhaltig unterstützt. Qualifizierte Stellungnahmen zu o. g. Gewerken und Leistungen finden u. a. bei folgenden Problemstellungen eine nachweislich sinnvolle Anwendung:

    Neu- und Umbau

    Beurteilung / Bewertung von:

    • Konzepten und Detailplanungen

    • Schnittstellen

    • Technischer Dokumentation

    • Bauabläufen

    • Mängelbeseitigungen

    • Kostenermittlungen und Abrechnungen

    Technisches Gebäudemanagement

    Beurteilung / Bewertung von:

    • Zuständen und möglichen Risiken von Anlagen oder Bauteilen

    • Schäden an Anlagen oder Bauteilen

    • Instandsetzungen

    • Technischer Dokumentation

    • beabsichtigten Verbesserungsmaßnahmen

    • Prüfergebnissen

    Kaufmännisches Gebäudemanagement

    Beurteilung / Bewertung von:

    • Vertragsinhalten

    • Leistungsverzeichnissen, Angeboten, Preisen

    • Nutzungskosten, Abrechnungs-/Verbrauchsdaten

  3. Risikoanalysen

    Bearbeitung von bau- und immobilienbezogenen Bereichen der folgenden Normen/Richtlinien der Finanzanalyse:

    • DIN 77223

    • DIN 77230

    • DIN 77235

    Im Rahmen der Erstellung von Analysen werden bestmögliche und verifizierte Ergebnisse erzielt, welche das Risikoprofil schärfen.

  4. Sachverständige Problemlösung und Mediation

    Individuelle Aufgabenstellungen, welche im Bau- und Immobilienbereich zahlreich sind, erfordern ggf. unterschiedliche Wege zur Lösungsfindung. Hierbei unterstützt das Ingenieurbüro qualifiziert mit konstruktiven Lösungsvorschlägen und fördert so eine strukturierte und akzeptierte Entscheidungsfindung. Auch ein Perspektivwechsel oder eine qualifizierte zweite Meinung sind für eine optimale Lösungsfindung oft sehr hilfreich. Eine nahtlose Implementierung in die verschiedenen Planungs- und Bauprozesse ist gewährleistet.

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