TDD
22.09.2015
Für zwei Einzelhandelsimmobilien in Westfalen und Rheinhessen erfolgt die Ausarbeitung einer Technischen Due Diligence (TDD). Bei den Immobilien handelt es sich um gewerbliche Immobilien mit gemischten Nutzungen und mehreren Gebäuden unterschiedlicher Größe mit z. T. sehr umfangreicher technischer Ausstattung.
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